Verfahrensverzeichnis
Dieses Verfahrensverzeichnis mit Angaben gemäß Datenschutzgrundverordnung (EU2016/679) gibt einen Überblick über die eingesetzten Verfahren zur Datenverarbeitung oder automatisierten Datenverarbeitung.
- Namen und Anschrift der verantwortlichen Stelle
Hebamme Christine Klinger
Auf Arzill 98
646 Imst
Tel: 0650 5369874 email: christine .klinger@hebamme-imst.at
- Zweckbestimmung der Datenverarbeitung
Hebammenhilfe in der freien Praxis mit Erhebung, Erfassung, Speicherung, Organisation, Abfragen und Verwendung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Behandlung, Übermittlung, Versorgung und Beratung von Patienten.
- Ordnungsgemäße Dokumentation (laut HebG§9) der erfolgten Behandlung in Form von Patientenakten, einschließlich der Qualitätssicherung
- Abwicklung der Behandlungsverträgen
- Abrechnung mit Kostenträgern
- Datenerhebung zur Erfüllung gesetzlich geregelter Verpflichtungen (Personenstandsrechtliche Pflichten, sozialversichtungsrechtliche Verpflichtungen)
- Wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt?
Ja Nein
Wenn Ja, wann?
Wenn Nein, aus welchem Grund nicht? Hebammen sind lt. Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahmen von der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA-A12) ausgenommen
- Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
- Betroffene Personengruppen: Patienten, Familienmitglieder,
- Daten zur Person: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Konfession, Staatsangehörigkeit, Daten über Familienangehörige, Bankverbindung, Sozialversicherungsdaten, Telefonnummer, Mailadresse
- Daten zum gesetzlichen Vertreter
- Medizinische Daten: Tag, Uhrzeit und Grund der Konsultation, Diagnose der Behandlung,
Laborbefunde, Medikation, behandelnde Ärzte, Überweisungen, Arztbriefe
- Sozialmedizinische Daten: lt HebG §9
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen Daten mitgeteilt werden können
Die Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und dem Behandlungsvertrag im Wesentlichen an folgende Einrichtungen
- Gesetzliche und private Krankenversicherungen
- Stellen der externen Qualitätssicherung: Österreichisches Hebammengremium, Hauptverband der Sozialversicherung, Geburtenregister der TILAG
- Statistik Austria: die Daten werden ausschließlich zu statistischen Zwecken gespeichert bzw. ausgewertet, ein Abgleich mit anderen Datenbeständen oder eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt.
- Leistungserbringer wie Hausärzte, Krankenhäuser und andere mit- und weiterbehandelnde Stellen
- Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute
- Finanzamt
- Kinder- und Jugendhilfe Behörden
- Strafverfolgungsbehörden
- Fristen für die Datenlöschung
- Aufbewahrung der Dokumentation (Patientenakte) mindestens 10 Jahre HebG § 9(2)
- steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht (Rechnungen) nach § 132 Abs 1 BAO 7 Jahre
- Datenübermittlung an Drittstaaten
Es findet keine Übermittlung statt.
- technische und organisatorische Maßnahmen
- Schriftliche Dokumentation versperrt aufbewahrt
- Speicherung der Daten auf PC mit Passwort und Verschlüsselung der Festplatte