Hebamme
Christine Klinger

Verfahrensverzeichnis

Dieses Verfahrensverzeichnis mit Angaben gemäß Datenschutzgrundverordnung (EU2016/679) gibt einen Überblick über die eingesetzten Verfahren zur Datenverarbeitung oder automatisierten Datenverarbeitung.

  1. Namen und Anschrift der verantwortlichen Stelle

Hebamme Christine Klinger

Auf Arzill 98

646 Imst

Tel: 0650 5369874      email: christine .klinger@hebamme-imst.at

  1. Zweckbestimmung der Datenverarbeitung

Hebammenhilfe in der freien Praxis mit Erhebung, Erfassung, Speicherung, Organisation, Abfragen und Verwendung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Behandlung, Übermittlung, Versorgung und Beratung von Patienten.

  • Ordnungsgemäße Dokumentation (laut HebG§9) der erfolgten Behandlung in Form von Patientenakten, einschließlich der Qualitätssicherung

  • Abwicklung der Behandlungsverträgen

  • Abrechnung mit Kostenträgern

  • Datenerhebung zur Erfüllung gesetzlich geregelter Verpflichtungen (Personenstandsrechtliche Pflichten, sozialversichtungsrechtliche Verpflichtungen)

  1. Wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt?

 Ja                                      Nein

Wenn Ja, wann?

Wenn Nein, aus welchem Grund nicht? Hebammen sind lt. Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahmen von der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA-A12) ausgenommen

  1. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

  • Betroffene Personengruppen: Patienten, Familienmitglieder,

  •  Daten zur Person: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Konfession, Staatsangehörigkeit, Daten über Familienangehörige, Bankverbindung, Sozialversicherungsdaten, Telefonnummer, Mailadresse

  • Daten zum gesetzlichen Vertreter

  • Medizinische Daten: Tag, Uhrzeit und Grund der Konsultation, Diagnose der Behandlung,
    Laborbefunde, Medikation, behandelnde Ärzte, Überweisungen, Arztbriefe

  • Sozialmedizinische Daten: lt HebG §9

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen Daten mitgeteilt werden können
    Die Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und dem Behandlungsvertrag im Wesentlichen an folgende Einrichtungen

  • Gesetzliche und private Krankenversicherungen

  • Stellen der externen Qualitätssicherung: Österreichisches Hebammengremium, Hauptverband der Sozialversicherung, Geburtenregister der TILAG

  • Statistik Austria: die Daten werden ausschließlich zu statistischen Zwecken gespeichert bzw. ausgewertet, ein Abgleich mit anderen Datenbeständen oder eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt.

  • Leistungserbringer wie Hausärzte, Krankenhäuser und andere mit- und weiterbehandelnde Stellen

  • Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute

  • Finanzamt

  • Kinder- und Jugendhilfe Behörden

  • Strafverfolgungsbehörden

  1. Fristen für die Datenlöschung

  • Aufbewahrung der Dokumentation (Patientenakte) mindestens 10 Jahre HebG § 9(2)

  • steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht (Rechnungen) nach § 132 Abs 1 BAO 7 Jahre

  1. Datenübermittlung an Drittstaaten

Es findet keine Übermittlung statt.

  1. technische und organisatorische Maßnahmen

  •        Schriftliche Dokumentation versperrt aufbewahrt

  • Speicherung der Daten auf PC mit Passwort und Verschlüsselung der Festplatte